Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2022

Das Land Tirol gewährt für das Kalenderjahr 2022 nach Maßgabe der folgenden Richtlinie einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. 1. AntragstellerAntrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechten Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein laufende Mindestsicherungs/Grundversorgungsleistung beziehen BewohnerInnen von Wohn- …

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