Legalisator

Die Gemeinde Oberperfuss bietet allen Bürgern der Gemeinde einen besonderen Service an: Sie können Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch beglaubigen lassen. Solche Urkunden sind zum Beispiel Kaufverträge oder Verträge für Darlehen. Dafür müssen die Oberperfer nicht erst zum Gericht oder zu einem Notar. Für die Gemeinde übernimmt diese Aufgabe der so genannte Legalisator.
Wichtig!
Der Legalisator beglaubigt „nur“ die Unterschriften. Er oder sie nimmt keine rechtliche Prüfung von Verträgen vor.

Als Legalisator für Oberperfuss hat das Oberlandesgericht Evi Niederkircher bestellt. Sie bietet den Service bei Bedarf jeden ersten Montag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindeamt an. Gerne können Sie auch einen anderen Termin vereinbaren.
In jedem Fall bitten wir Sie um eine telefonische Anmeldung unter: +43 664 50 400 18.

Was Sie noch beachten müssen

  • Sie müssen in der Gemeinde Oberperfuss wohnen und hier auch Ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Sind Sie dem Legalisator nicht persönlich bekannt? Dann müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen.
  • Sie müssen die jeweilige Urkunde für das Grundbuch persönlich vor dem Legalisator unterschreiben.
  • Für die Beglaubigung zahlen Sie eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr.
  • Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
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