Neuigkeiten
Kostenlose Antigen-Tests bzgl. COVID-19
Ein kostenloses und laufend zur Verfügung stehendes Coronatest-Angebot für alle in Tirol wohnhaften Personen: Tirol testet wieder. Seit 19. Dezember 2020 haben die TirolerInnen die Möglichkeit, sich an den Screeningstraßen in Tirol oder bei mobilen Testbussen in einigen Tiroler Gemeinden sowie bei niedergelassenen ÄrztInnen auf das Coronavirus testen zu
Kontaktierung Apotheke Oberperfuss
Aufgrund des erhöhten Kundenaufkommens kommt es vor, dass ein Telefonat während der Öffnungszeiten nicht angenommen werden kann. Aus diesem Grund bittet die Mitarbeiterin, dass auf den Anrufbeantworter gesprochen oder per Mail op@apotheke-kematen.net Kontakt mit der Apotheke aufgenommen wird.
Gemeindeamt und PostPartner während Lockdown
Liebe Gemeindebürger, am Dienstag, 17.11. 2020, 0 Uhr, tritt österreichweit die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – sprich: der harte Lockdown – in Kraft. Aus diesem Grund sollten folgende Maßnahmen beim Aufsuchen des Gemeindeamtes oder PostPartners eingehalten werden: Viele Anfragen können auch per E-Mail oder Telefon beantwortet werden. Nutzen Sie bitte diese
30 km/h-Verordnung Ortsgebiet
Hiermit möchten wir nochmals hinweisen, dass mit Stichtag 15.09.2020 im Ortsgebiet von Oberperfuss eine 30 km/h-Beschränkung mit Ausnahmen besteht. Ausgenommen sind: größtenteils die L233 Oberperfer Landesstraße (auf zwei Bereichen gilt ein 30er) die Straße nach Stiglreith und Abschnitte des Peter-Anich-Weges. Mit Kundmachung der Verkehrszeichen am 15.09.2020 trat die Verordnung
Mutter-Eltern-Beratung Oberperfuss
Die Geburt eines Kindes bringt viel Freude und auch Veränderung mit sich. Das Team der Mutter-Eltern-Beratung unterstützt Mütter und Väter so früh wie möglich bei allen Fragen, die sich aus Schwangerschaft, Geburt und Zusammenleben mit einem Kind ergeben. Wir beraten Sie zum Stillen und der altersgemäßen Ernährung, zur Babypflege,
Heizkostenzuschuss 2020/21
Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2020/2021 nach Maßgabe der folgenden Richtlinie einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechten Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein laufende Mindestsicherungs/Grundversorgungsleistung