30 km/h-Verordnung Ortsgebiet

Hiermit möchten wir nochmals hinweisen, dass mit Stichtag 15.09.2020 im Ortsgebiet von Oberperfuss eine 30 km/h-Beschränkung mit Ausnahmen besteht. Ausgenommen sind:
  • größtenteils die L233 Oberperfer Landesstraße (auf zwei Bereichen gilt ein 30er)
  • die Straße nach Stiglreith
  • und Abschnitte des Peter-Anich-Weges.
Mit Kundmachung der Verkehrszeichen am 15.09.2020 trat die Verordnung in Kraft.
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