Beteiligung an Bergbahnen Oberperfuss GmbH

An alle Tourismusbetriebe, Vermieter, tourismusnahe Betriebe und an alle Personen, denen der Erhalt der Bergbahnen Oberperfuss ein großes Anliegen ist!

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Das Abstimmungsergebnis in den Gemeinden Zirl und Völs hat die Aussichten auf eine zukunftsorientierte Erneuerung der zweiten Sektion und damit die Aufrechterhaltung der Bergbahnen insgesamt sehr fraglich werden lassen. Eine kostspielige Sanierung des Schleppliftes der zweiten Sektion im Ausmaß von mehreren hunderttausend Euro ist nicht zu rechtfertigen, erleiden wir doch gerade in dieser für unseren Kundenkreis so wichtigen Sektion Jahr für Jahr Beförderungseinbußen im Ausmaß von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent.

Die Chance auf den Erhalt der Bahnen können wir nur schaffen, wenn die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts sowie weitere Privatpersonen und auch Betriebe bereit sind, den Ausfall der Umlandgemeinden aufzufangen. Die Tourismusbetriebe haben sich im Vorfeld bereit erklärt, einen Beitrag zur Verwirklichung des Projektes durch Erhöhung der Nächtigungsabgabe beizutragen. Dieser Beitrag ist im ursprünglichen Finanzierungsplan bereits berücksichtigt.

Wir haben für die Betriebe und Privatpersonen eine Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter ins Auge gefasst. Bei dieser Gesellschaftsform handelt es sich um eine reine Innengesellschaft, die im Rechtsverkehr nicht in Erscheinung tritt. Den stillen Gesellschafter treffen dabei, abgesehen von der vertraglichen Verpflichtung zur Leistung seiner zugesagten Einlage, keinerlei Haftungen und Risiken! Der stille Gesellschafter ist am jährlichen Gewinn und Verlust beteiligt. Da wir realistischerweise nicht davon ausgehen können, dass die GmbH die Abschreibung der gesamten Investitionen erwirtschaften kann, erhalten die Gesellschafter alljährlich Verluste zugewiesen, die diese mit Ihrem übrigen Einkommen ausgleichen können und dadurch eine Steuerersparnis aus diesen Verlusten in Abhängigkeit von deren Einkommenshöhe im Ausmaß bis zu 50% erzielen können. Es ist daran gedacht, dass die stille Beteiligung frühestens nach Ablauf von 20 Jahren aufgekündigt werden kann und die Abschichtung zum Buchwert (Kapitaleinlage abzüglich Verlustanteile und zuzüglich Gewinnanteile) erfolgt.
Wir bitten alle Interessierten, sich nach ihren Möglichkeiten an den Bergbahnen zu beteiligen. Nicht zuletzt aus verwaltungsökonomischen Gründen sollte das Beteiligungsausmaß € 2.000,00 nicht unterschreiten.

Nur gemeinsam sind wir in der Lage, diese schwierige Hürde zu überwinden!

Im Falle Ihres Einverständnisses bitten wir, die nachstehende Beitrittserklärung zu unterfertigen und an die Gemeinde Oberperfuss als Eigentümer der Bergbahnen Oberperfuss GmbH zu retournieren.

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