Fertigstellungsmeldung von Photovoltaikanlagen nach § 44 Abs. 8 TBO 2022

Die Fertigstellung von anzeige- und bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen ist der Baubehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wissen über Existenz und Beschaffenheit der Anlage ist vor allem für Feuerwehr im Einsatzfall von großer Bedeutung. www.energieagentur.tirol/anzeige-pv Anzeige der Bauvollendung (PDF)