Hinweis: Anrainerverpflichtungen bei Schneefall

Die Gemeinde Oberperfuss möchte auf die gesetzliche Anrainerverpflichtung gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) BGBl. Nr. 159/1960 in dergeltenden Fassung hinweisen. Diese Verpflichtung umfasst sowohl den Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) auf Gehsteigen und Gehwegen, als auch die Säuberung derselben von Verunreinigungen sowie des weiteren die Entfernung überhängender Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern und …

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