Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 17. Mai 2011 die Richtlinien für den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 beschlossen.
Der einmalige Zuschuss wurde in der Höhe von € 175,00 pro Haushalt festgesetzt.
Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann zwischen 1. Juni und 30. November 2011 angesucht werden. Für die Neuantragsstellung muss das entsprechende Formular verwendet werden, welches ausgefüllt, vom Antragssteller unterschrieben und vom Gemeindeamt bestätigt, mit den erforderlichen aktuellen Unterlagen in Kopie zu übermitteln ist.
(Quelltext: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales)
Formular Heizkostenzuschuss 2011/2012.pdf
Richtlinien Heizkostenzuschuss 2011/2012.pdf